Anwaltswahl beim Rechtsschutz

 

Die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung besagen, dass Sie im Schadensfall Ihren Anwalt frei wählen können. In der Regel ist das auch sinnvoll. Der Rechtsschutzversicherer, bei dem Sie versichert sind, wird Ihnen im Schadensfall allerdings eine Empfehlung bezüglich eines Anwalts aussprechen.
Dieser Empfehlung müssen Sie als Versicherungsnehmer allerdings nicht folgen. Hier ist auch Vorsicht geboten, denn nicht immer ist eine Empfehlung der Versicherung der bessere Weg, den richtigen Anwalt zu finden. Es ist des Öfteren auch schon vorgekommen, dass Versicherungen Anwälte empfehlen, die einfach eine günstigere Gebührenvereinbarung eingegangen sind und somit die Versicherung weniger Geld kostet.

Im Schadensfall sollten Sie sich auf Ihren Anwalt verlassen können und diesem Vertrauen. Verzichten Sie hier keinesfalls auf einen Fachanwalt, denn dieser steht Ihnen im Schadensfall auch zu und wird von der Rechtsschutzversicherung auch übernommen. Gehen Sie hier unbedingt auf Nummer sicher. Sie sollten Sich auf jeden Fall bevor Sie zum Anwalt gehen bei Ihrer Versicherung versichern, dass dieser Rechtsfall auch versichert ist und sich eine Deckungszusage von Ihrer Versicherung einholen. Das können Sie in der Regel auch telefonisch machen. Dort kann Ihnen meist schon weitergeholfen werden und die Auskunft erteilt werden, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Anwalt gut beraten. Hier ist auch immer wichtig zu wissen, dass nur Versicherungsschutz besteht, solange richtige Angaben gemacht werden und keine vorsätzlichen Taten zur Verhandlung stehen.