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Kostenübernahme beim Rechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung dient zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherungsnehmers. Unter Kosten, die der Rechtsschutzversicherer übernimmt versteht man die Kosten, die die Versicherung nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles laut Gesetz zu erbringen hat. Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, die Kosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen zu übernehmen bzw. zu erstatten. Der Rechtsschutzversicherer ist zuständig für die Interessenwahrung des Versicherungs- nehmers, diese wird aber von einem Rechtsanwalt persönlich wahrgenommen. Die Kosten sind verpflichtend ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung der Versicherung zu erstatten (abhängig von Wartezeiten). Kosten, die vor Eintritt des Versicherungsverhältnisses entstanden sind, können bei der Erstattung durch den Versicherer nicht berücksichtigt werden. Ausnahme kann hier unter Umständen bestehen, bei Schadensfällen, die weniger als vier Wochen vor Versicherungseintritt eingetroffen sind. Um eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt der Versicherung beweisen, dass Sie Erfolgsaussichten bezüglich des betreffenden Rechtsstreits in Aussicht haben. Hier ist es immer wichtig, vorher bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eine Deckungszusage einzuholen, gegebenenfalls macht das auch Ihr Rechtsanwalt für Sie. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten des Anwalts, die Gerichtskosten (inbegriffen sind Kosten für Zeugen, sowie Kosten für Sachverständigen), Kosten für Zwangsvollstreckungen, Kosten für Verwaltungsverfahren (Einspruch oder Widerspruch), sowie die Kosten des Gegners (nur wenn der Versicherungsnehmer dazu gerichtlich verpflichtet wird). Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Rechtsanwaltsgebühren, die gesetzliche vorgegeben sind.
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