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Strafrechtsschutzversicherung
Der Straf-Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Angelegenheiten hilft Ihnen bei allen strafrechtlichen Belangen rund um den Straßenverkehr. Hier müssen Sie wissen, dass der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. So erlischt praktisch der Versicherungsschutz, wenn gegen Sie ein Fahrverbot erlassen wird aufgrund von Alkohol am Steuer. Generell wird hier immer eine Haftung durch den Versicherungsträger abgelehnt, wenn Sie wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt werden sollten. Manche Versicherer bietet allerdings in Ausnahmefällen trotz vorsätzlichem Verhalten Rechtsschutzhaftung an, allerdings nur, wenn das Verfahren mit einem rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen werden kann. Ein gutes Beispiel für die Inanspruchnahme einen Straf- Rechtsschutzfalles in Verkehrssachen ist die Fahrerflucht. Sollte Ihr Fahrzeug beschädigt werden und der Schädiger verschwindet ohne ein Wort ist dieser Fall durch die Versicherung abgedeckt. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei fahrlässiger Körperverletzung. Ein Beispiel hierzu ist, wenn Sie einen Fußgänger zu spät erblicken und versehentlich anfahren. Auch versichert ist der Fall einer fahrlässigen Tötung. Ein Beispiel hierfür ist zu schnelles Fahren in eine Kurve, Sie verlieren die Kontrolle über Ihr Fahrzeug und Ihr Beifahrer kommt auf tragische Weise ums Leben. Hier wird ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Auch hier besteht Versicherungsschutz bis zu Ihrer vereinbarten Versicherungssumme.
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