|
|
Wartezeit beim Rechtsschutz
Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es so genannte Wartezeiten, die eingehalten werden müssen, bevor die Versicherung in die Leistungspflicht treten muss. So besteht eine sofortige Aufhebung der Wartezeit zum Beispiel bei Verstößen, die den Führerschein betreffen. Sollte der Führerschein eingezogen werden aufgrund einer Verletzung der Vorschrift des Ordnungswidrigkeits- oder Strafrechts gilt keine Wartezeit. Zunächst muss generell erst vom Versicherer festgestellt werden, ob ein Rechtsschutzfall besteht und wenn dies durch den Versicherer bestätigt wird muss erneut festgestellt werden, ob sich der Verstoß über einen längeren Zeitraum erstreckt. Es besteht generell kein Versicherungsschutz wenn Handlungen mit Vorsatz geschehen. Auch kein Versicherungsschutz wird gewährt für Angelegenheiten, die vor Vertragsabschluss bereits aktuell waren. Keine Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung gelten bei dem Schadenersatzrechtsschutz, bei dem Strafrechtsschutz, bei dem Ordnungswidrigkeiten -Rechtsschutz und dem Disziplinar- und Standes – RS.
|
|